Für Arbeitgeber
Psychische Belastung im Job: Was Arbeitgeber tun müssen (und warum der Obstkorb nicht reicht)
Die Fehltage wegen psychischer Erkrankungen sind in zehn Jahren um fast 42 Prozent gestiegen. Trotzdem gilt mentale Gesundheit in vielen Unternehmen noch als Wohlfühlthema, irgendwo zwischen Obstkorb und Yogakurs am Donnerstag. Dabei ist sie längst Chefsache, und zwar ganz offiziell: Das Gesetz schreibt Arbeitgebern konkrete Pflichten vor.
Die Zahlen, die niemand gern hört
Laut aktuellem Fehlzeiten-Report der AOK kamen 2016 auf 100 Versicherte 284 Fehltage wegen psychischer Erkrankungen. 2025 waren es 403. Beim Burnout ist der Sprung noch größer: plus 77 Prozent in zehn Jahren.
Und wer psychisch ausfällt, fehlt nicht drei Tage mit Schnupfen, sondern im Schnitt 28,5 Tage. Für ein Team heißt das: Eine Kollegin ist plötzlich einen Monat weg, und ihre Arbeit landet bei denen, die sowieso schon am Limit sind. Herzlichen Glückwunsch, der nächste Ausfall ist schon in Vorbereitung.
Ein Teil des Anstiegs geht übrigens auf die elektronische Krankschreibung zurück, die seit 2022 vollständiger erfasst. Am Trend ändert das nichts.
Pflicht Nummer eins: die Gefährdungsbeurteilung
Seit 2013 steht es schwarz auf weiß im Arbeitsschutzgesetz: Arbeitgeber müssen auch „psychische Belastungen bei der Arbeit“ beurteilen (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG). Gemeint sind nicht nur rutschige Treppen und wackelige Bürostühle, sondern auch Zeitdruck, Dauerunterbrechungen, fehlender Handlungsspielraum und Konflikte im Team.
Ehrliche Frage: Wann hast du diese Beurteilung in deinem Unternehmen zuletzt gesehen? Falls die Antwort „äh …“ lautet, bist du in bester Gesellschaft. Auf der sicheren Seite bist du damit aber nicht. Und eine Beurteilung, die im Ordner verstaubt, reicht auch nicht: Aus ihr müssen Maßnahmen folgen, die umgesetzt, auf ihre Wirkung geprüft und dokumentiert werden (§ 6 ArbSchG). Ein Workshop zur Stressbewältigung kann genau so eine Maßnahme sein.
Pflicht Nummer zwei: das BEM
Wer innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen krank ist, am Stück oder in Etappen, dem muss der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Bei 28,5 Tagen pro psychischem Fall ist diese Schwelle schneller erreicht, als man denkt.
Das BEM ist kein Verhör, sondern ein Angebot. Für die Beschäftigten ist es freiwillig, Betriebs- oder Personalrat sind dabei, eine Vertrauensperson darf mitkommen, und der Datenschutz wird ernst genommen. Das Ziel: gut zurückkommen und nicht drei Wochen später wieder ausfallen.
Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
Was wirklich wirkt (Spoiler: kein Tischkicker)
Pflicht erfüllt heißt noch lange nicht, dass es den Leuten gut geht. Laut Fehlzeiten-Report machen vor allem hohe emotionale Anforderungen, viel Arbeit, wenig Kontrolle über die eigenen Abläufe und fehlende Unterstützung Ausfälle häufiger und länger. Das löst kein Tischkicker und auch kein Smoothie-Freitag.
Was hilft, ist unspektakulärer: Führungskräfte, die regelmäßig fragen, wie es wirklich läuft, und die Antwort aushalten. Klare Ziele statt Dauerfeuer aus Prio-1-Mails. Eine Fehlerkultur, in der man „Ich hab Mist gebaut“ sagen kann, ohne dass die Karriere daran hängt. Ein Onboarding, das neue Leute nicht ins kalte Wasser wirft. Wertschätzung auf allen Ebenen, und ja, dazu gehört auch, Termine einzuhalten. Und null Toleranz bei Mobbing, egal wie gut die Zahlen der Person sind.
Die Psychiaterin Steffi Riedel-Heller bringt es im Fehlzeiten-Report auf den Punkt: „Gute Arbeit bietet Sicherheit, Zugehörigkeit, Struktur und Selbstwirksamkeit.“ Arbeit kann also auch schützen, wenn man sie lässt.
Wenn es jemanden im Team erwischt
Kolleginnen und Kollegen merken oft als Erste, dass etwas nicht stimmt. Und dann? Meistens betretenes Schweigen am Kaffeeautomaten. Dabei braucht es keine Therapieausbildung, sondern vier einfache Schritte.
- Wahrnehmen: Rückzug, Gereiztheit, mehr Fehler als sonst, sichtbare Erschöpfung ernst nehmen.
- Ansprechen: in Ruhe und unter vier Augen. „Mir ist aufgefallen, dass du in letzter Zeit sehr still bist“ funktioniert deutlich besser als „Du bist echt komisch geworden“.
- Zuhören: ohne sofort Lösungen zu liefern.
- Hilfe aufzeigen: Hausarzt, Betriebsarzt, Beratungsstellen. Und später noch mal nachfragen.
In akuten Krisen ist die TelefonSeelsorge rund um die Uhr unter 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 erreichbar, bei akuter Gefahr gilt immer der Notruf 112.
Fazit: Das Gesetz ist das Minimum
Gefährdungsbeurteilung und BEM sind der Pflichtteil. Ob die Leute gesund bleiben, entscheidet sich im Alltag: in der Führung, im Team und darin, wie gut jede und jeder Einzelne mit Belastung umgehen kann.
Genau da setzen die Workshops von better works an: kompakt, praxisnah und ohne Esoterik. Teilnehmende lernen, Stress früh zu erkennen, ihre Resilienz zu stärken und gut für sich zu sorgen. Und für die Gefährdungsbeurteilung gibt es gleich eine Maßnahme zum Abhaken.
Quellen
- AOK-Bundesverband und WIdO: Fehlzeiten-Report 2026, Pressemitteilung
- § 5 Arbeitsschutzgesetz: Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- Betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 167 Abs. 2 SGB IX (hensche.de)
- Mental Health First Aid Deutschland: Ersthelfer-Programm für psychische Gesundheit
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